AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANSA-FLEX Hydraulik GmbH
Stand Juni 2021

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 1 UGB (nachfolgend Kunde genannt). Bisher von uns verwendete Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) werden durch die nachstehenden ersetzt. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Kunden auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird, sowie für mit der Ausführung der Leistung verbundene Nebenarbeiten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande.

 

3. Preise, Zahlungen, Verzug

Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager inkl. Verpackung. Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand trägt der Kunde ebenso wie Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen.

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden – auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig verfügen können.

Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.

 

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Der Kunde kann in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung, Rücktritt vom Vertrag, Rücknahmerecht

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. aller Nebenforderungen mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer aller Waren und Lieferungen (Eigentumsvorbehalt). Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf uns über, wobei wir diese Übereignung hiermit annehmen. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer. Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und uns spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren.

Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterveräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums (Sicherungsabtretung). Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an uns abgetreten. An einlangenden Geldern erwerben wir in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittsrecht) und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %, wird der überschießende Betrag nach unserer vollständigen Befriedigung an den Kunden rückabgetreten.

Weiters sind wir bei Zahlungsverzug jederzeit berechtigt, uns in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).

 

6. Lieferzeit und Lieferung

Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (unverschuldete Lieferverzögerung) (zB Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), sind wir berechtigt die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder – bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung – vom Vertrag zurückzutreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin durch eigene Nachlässigkeit in Verzug (verschuldete Lieferverzögerung), kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8 dieser AGB.

 

7. Gewährleistung

Wir leisten dafür Gewähr, dass die Ware/Lieferung die vereinbarten und verkehrsüblichen Eigenschaften im Zeitpunkt der Übergabe besitzt. Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben im Rahmen des gesetzlich Erlaubten und Zumutbaren vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Abweichungen zu öffentlich gemachten Äußerungen über die Ware/Lieferung (zB durch Werbung) berechtigen nicht zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen. Der Kunde hat im Zuge des Vertragsabschlusses selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.

Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde unverzüglich ab Ablieferung beim Kunden schriftlich anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Für Mängel der Ware/Lieferung leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung (Aufhebung des Vertrags) verlangen; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit.

Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache beim Kunden, es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig, d.h. bei offenkundigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung, bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich angezeigt.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

8. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

Wir sind wegen Verletzung von vertraglich übernommenen oder nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtungen nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden. Gleiches gilt für den Ersatz von Mangelfolgeschäden. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Ware/Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass uns Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde.

Ausdrücklich ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware.

Der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt.

Ausgenommen von den in Ziffer 8, 1., 2. und 3. Absatz vorgesehenen Einschränkungen ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), sofern dadurch ein Mensch verletzt, getötet oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden uns gegenüber (insbesondere nach § 12 PHG) werden ausgeschlossen.

Verletzen wir nebenvertragliche Schutz-, Sorgfalts- und/oder Aufklärungspflichten, stehen dem Kunden ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis vom Schaden zu.

 

9. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Zweigniederlassung, die die jeweilige Lieferung ausführt.

Gerichtsstand ist, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, Linz. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVVO zuständig ist. Wir sind berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

10. Datenschutz und Geheimhaltung

Wir implementieren die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und verpflichten uns, personenbezogene Daten zu schützen. Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden, für die Dauer der Speicherung dieser Daten in unserem Unternehmen, durch adäquate technische und organisatorische Maßnahmen so geschützt, dass niemand außer den vorgesehenen Personen Zugriff auf diese erlangen. Vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen dieser Daten automatisiert gelöscht. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und internen Informationen, die uns im Zuge der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Ausdrücklich davon ausgenommen sind jene Informationen und Kenntnisse die als allgemein bekannt gelten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, allfällige ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdende Informationen unseres Unternehmens geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Ausdrücklich davon ausgenommen sind jene Informationen und Kenntnisse die als allgemein bekannt gelten. (Datenschutz HANSA-FLEX)

 

HANSA-FLEX Hydraulik GmbH

Dallingerstraße 19

4030 Linz

FN 144317 g